Langbeschreibung
Das Werk behandelt die Neuregelung der Präimplantationsdiagnostik durch
3a ESchG, der die PID unter engen Voraussetzungen zulässt. Es untersucht, für welche Verfahren der PID und in welchem Umfang
3a ESchG, der allgemein von Zellen spricht, greift. So gibt es zwei zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfindende Verfahren: die frühe PID an möglicherweise totipotenten Zellen und späte PID an multipotenten Zellen. Die Arbeit setzt sich mit der aus
8 ESchG folgenden Sonderstellung der totipotenten Zelle auseinander. Weiter werden Wertungswidersprüche zu anderen fortpflanzungsmedizinischen Regelungen, wie dem Schwangerschaftsabbruch, behandelt und auf die Belastung der Eltern durch das Verfahren vor der PID-Ethikkommission eingegangen. Nach einer teleologischen und verfassungskonformen Auslegung kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass die strenge Regelung des
3a ESchG nur für die frühe PID angemessen ist, wohingegen die späte PID teilweise aus dem Anwendungsbereich herausfällt.