Langbeschreibung
Die Arbeit unterzieht
1631d BGB, der die elterliche Entscheidung für eine allein religiös oder gesundheitsprophylaktisch motivierte Zirkumzision des männlichen Kindes decken kann, einer rechtlichen Analyse unter Bezugnahme des deutschen Verfassungsrechts und des internationalen Rechts. Die Auflösung der besonderen Spannungslage zwischen den Rechten des Kindes und den Rechten der Eltern bildet dabei einen Schwerpunkt und erfolgt unter Rückgriff auf bereits bestehende gesetzliche Regelungen und Judikatur, die das Eltern-Kind-Verhältnis bei Eingriffen in den kindlichen Körper ausformen. Ob
1631d Abs. 2 BGB, der unter bestimmten Voraussetzungen die Beschneidung durch nicht-ärztliche Beschneider zulässt, mit den Rechten der rituellen Beschneider der betroffenen Kinder und Eltern vereinbar ist, bildet einen weiteren wesentlichen Untersuchungsgegenstand. Die rechtliche Analyse der Vorschrift offenbart Anpassungs- und Ergänzungsbedarf, dem die im Rahmen der Arbeit vorgeschlagene Neuregelung elterlicher Einwilligungsmöglichkeit aus Sicht der Autorin gerecht werden kann.
Hauptbeschreibung
Mit Schaffung des
1631d BGB entschied der Gesetzgeber im Jahr 2012, dass die religiös motivierte Beschneidung männlicher Kinder aufgrund elterlicher Einwilligung grundsätzlich mit den kindlichen Rechten vereinbar ist. Die Arbeit analysiert die Vorschrift unter Einbeziehung bereits bestehender gesetzlicher Regelungen und Judikatur, die das Eltern-Kind-Verhältnis ausformen. Dem sich offenbarenden Anpassungsbedarf kann aus Sicht der Autorin mit der vorgeschlagenen Neuregelung begegnet werden.